Das bedeutet, dass jede Fläche eine Eigentümerin oder einen Eigentümer hat. Der Boden ist beispielsweise im Besitz einer Privatperson, einer Familie, einer Erbgemeinschaft, des Bundes, des Kantons, der Gemeinde, einer Firma, eines Vereins oder einer Genossenschaft.
Jeder m2 Boden gehört in der Schweiz jemandem.
Dem war nicht immer so: Bis Ende des 18. Jahrhunderts gehörte der Boden allen, es gab mehrheitlich einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz, die sogenannte Allmend. Die Bewohner nutzten und schützten den Boden solidarisch. Sie hatten das Recht, ihr Vieh zu weiden, aber auch die Pflicht, beim Roden und Zäunen zu helfen.
Heute ist praktisch die ganze Schweiz amtlich vermessen.
Im Grundbuch ist eingetragen, wem ein Stück Land gehört. Draussen im Gelände zeigen Grenzsteine auf, ab wann ein neues Grundstück beginnt.
Für den Wald gibt es eine besondere Regelung: Der Wald, egal, ob privat oder öffentlich, muss für alle zugänglich sein, Ausnahmen bilden Naturschutzgebiete. So steht es im „Bundesgesetz über den Wald“.
Zum Glück für mich und alle anderen Bodenlebewesen dürfen die Grundeigentümer auf und mit dem Boden nicht einfach machen, was sie wollen.
Die Nutzung ist streng reglementiert. Landwirtschaftszone darf nicht bebaut werden, Waldzone auch nicht. Einzig in den Bauzonen dürfen Häuser, Fabriken, Gewerberäume erstellt werden.
Quellen
Historisches Lexikon der Schweiz: www.hls-dhs-dss.ch.
Bundesgesetz über den Wald 921.0: www.admin.ch/ch/d/sr/921_0/.
Das Portal der amtlichen Vermessung und das Portal des Grundbuchs: www.cadastre.ch/internet/top/de/home.html.
Claude Lüscher, „Boden-ständig“, Schweizer Jugendschriftenwerk SJW, Zürich: 1998, Nr. 2080.
Pascal Stucki und François Turrian, „Die Geheimnisse des Bodens – Auf den Spuren von Maulwurf Grabowski“, Bern: Zytglogge Verlag, 1996.